AKTUELLES & STELLUNGNAHMEN

Die Waffengesetz-Novelle 2025 und die damit verbundenen Änderungen haben in der waffenrelevanten Community zu großer Verunsicherung geführt. Aus diesem Grund wurde der Verein AUSTRIAN SHOOTERS UNITED (ASU) gegründet – mit dem Ziel, sachlich aufzuklären und als gemeinsame Plattform für Information und Austausch zu dienen.

Obwohl ASU erst seit kurzer Zeit besteht, haben die anstehenden Novellierungen und geplanten Durchführungsverordnungen rasches Handeln erforderlich gemacht. Gemeinsam mit einer großen Anzahl unmittelbar betroffener klinischer Psychologinnen und Psychologen wurde daher eine Stellungnahme mit einer vergleichenden Gegenüberstellung erarbeitet und veröffentlicht. Diese enthält fachliche Einschätzungen sowie alternative Vorschläge zu den derzeit erwarteten Verordnungsentwürfen des Bundesministeriums für Inneres.

ASU versteht sich ausdrücklich nicht als Konkurrenz zu bestehenden Verbänden, Vereinen, Organisationen oder Behörden. Wir sehen unsere Rolle als Service- und Informationsplattform für die waffenrelevante Community. Wir bieten keine Rechtsberatung, keinen Rechtsschutz und erstellen keine Gutachten. Unser Ziel ist es, aktuelle Themen aufzugreifen und qualifizierte Informationen aus erster Hand verständlich aufzubereiten – etwa durch Beiträge, Podcasts, Postings und Publikationen.

Wir laden alle Interessierten ein, unsere Informationen aktiv zu nutzen und weiterzugeben, sowie sich – in welcher Form auch immer – einzubringen.


Vergleichende Stellungnahme zur geplanten Novellierung der psychologischen Verlässlichkeitsuntersuchung

Im Rahmen der Fortbildung für waffenpsychologische Gutachter am 14.11.2025 wurden einige
Eckpfeiler der geplanten Novellierung der Waffengesetzdurchführungsverordnung bekannt.
Seitens einer erheblichen Zahl mit dem Thema unmittelbar befasster klinischer Psychologinnen
und Psychologen wurde eine Stellungnahme an des österreichische Bundministerium für
Inneres, sowie an alle parlamentarischen Parteien übermittelt. Aus den seitens des
Bundesministeriums für Inneres bisher bekannten Fakten und der Stellungnahme der
waffenpsychologischen Gutachter wurde nachstehend eine Gegenüberstellung erarbeitet.


A. Möglicher Inhalt eines Verordnungsentwurfs
Was soll an der 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung und der 2.
Waffengesetz-Durchführungsverordnung geändert werden
Der Entwurf des BMI sieht eine stark regulierte, einheitliche und umfangreiche
psychologische Begutachtung vor.

Wesentliche Punkte:

1. Einheitliches dreiteiliges Verfahren

• Vorgespräch
• Psychologische Tests (mind. 3 verschiedene)
• Explorationsgespräch

→ Alle Bewerber müssen dieselbe, umfangreiche Testbatterie absolvieren.

- Prüfung kognitiver Leistungsfunktionen und Intelligenz
- Verhaltenseigenschaften werden aufgelistet und müssen – abgeklärt werden, -
wobei in der Verordnung nicht festgelegt ist, mit welchen Testverfahren

→ Besonders betont: Prüfung kognitiver Leistungen und Intelligenz

2. Strenge Anforderungen an Gutachter

• 5-jährige Berufserfahrung
• 40 Einheiten 30 Stunden Spezialausbildung
• Rezertifizierung alle 5 Jahre
• Monitoring der Gutachter durch das BMI

3. Umfangreiche Dokumentationspflicht

• Vollständiges Gutachten muss an die betroffene Person übermittelt werden
• Maximale Hohe Transparenzpflicht gegenüber Behörden

4. Einheitliche Kosten

• Begründet nach dem zu erwartenden Aufwand wird angenommen, dass es zu einer
Größenordnung von mindestens 800,00 bis 1.000,00 € kommen wird, vermutlich
jährlich valorisiert.

Kernlogik:
→ Standardisierung soll zu höherer Sicherheit, Vergleichbarkeit und Qualität führen.
→ Das Verfahren ist für alle Bewerber gleich – unabhängig von tatsächlichem Risiko.


B. Inhalt des Alternativvorschlags (Zweistufige
Verlässlichkeitsprüfung)

Das Gremium der waffenpsychologischen Gutachter argumentiert aus fachpsychologischer
Perspektive und schlägt ein zweistufiges, adaptives Verfahren vor.

Stufe 1 (Screening für alle)
• 1,5–2,5 Stunden Dauer
• Exploration
• Testvorgabe – 1 Persönlichkeitstest und 1 Klinischer Test gemäß Verordnung
• Stellungnahme
• Kosten ca. 456,00 €
Ziel: Rasches Erkennen klarer Eignung oder offensichtlicher Nichteignung.

Stufe 2 (Nur bei Bedarf)
• Vertiefte Diagnostik nur wenn Stufe 1 Auffälligkeiten zeigt (z. B. Demenzverdacht,
Impulsstörung, schwere Psychopathologie)

Argumentationsschwerpunkte
1. Fehlende wissenschaftliche Rechtfertigung für verpflichtende Intelligenztests bei
allen Bewerbern.
– Kein empirischer Zusammenhang zwischen Intelligenz und Waffenverlässlichkeit
– Beispiele realer Fälle, die hohe Intelligenz trotz massiver Gewaltbereitschaft zeigen.

2. Erforderliche Testqualität
– Forderung nach validierten, reliablen, fälschungssicheren Testverfahren
– Kritisiert, dass der Verordnungsentwurf lediglich Verhaltensmerkmale vorgibt, aber
keine testdiagnostischen Qualitätskriterien

3. Praxisnähe & Sicherheitsaspekte
– Vollständige Übermittlung negativer Gutachten an Klienten könne Gutachter
und Mitarbeiterinnen gefährden
– Gruppentestungen sind wissenschaftlich unproblematisch und effizient.

4. Kosten & Aufwand
– Einheitliches Vollverfahren für alle ist unverhältnismäßig, unnötig belastend und
bringt keinen Zugewinn an Sicherheit.

Kernlogik:
→ Die Verlässlichkeit lässt sich besser durch ein differenziertes, wissenschaftlich fundiertes
und risikoadaptiertes System prüfen.
→ Diagnostische Tiefe nur dort, wo sie notwendig ist.


Gegenüberstellung: Wo liegen die zentralen Unterschiede?

Diagnostischer Ablauf 
BM.I : Einheitsverfahren für alle 
Alternativvorschlag: Zweistufig (Screening + ggf. Vertiefung)

Testumfang 
BM.I : Mind. 3 Tests, inkl. Intelligenz
Alternativvorschlag: Intelligenztests nur bei Verdacht

Wissenschaftliche Grundlage
BM.I : Fokus auf Merkmalslisten, keine
Teststandards
Alternativvorschlag: Klare Anforderungen: Validität,
Reliabilität, Normierung

Kosten  
BM.I : ~800 - 1000 € für jeden 
Alternativvorschlag: ~456,00 € + ggf. Zusatzkosten
nur bei Auffälligkeiten

Belastung für Bewerber
BM.I : Hoch, unabhängig vom individuellen Risiko
Alternativvorschlag: Niedrig für unauffällige Bewerber

Belastung für Gutachter
BM.I : Hohe Bürokratie, Sicherheitsrisiko durch Gutachtentransparenz
Alternativvorschlag: Reduzierte Risiken, effizientere
Abläufe

Sicherheitspolitische Wirkung
BM.I : Pauschal mehr Diagnostik = vermeintlich mehr Sicherheit
Alternativvorschlag: Fokussierte Diagnostik = wissenschaftlich sinnvollere Trefferquote


Begründung: Warum ist der Alternativvorschlag die klügere Wahl?
Die Begründung folgt den üblichen Evaluationskriterien für behördliche und psychologische
Maßnahmen: Wissenschaftlichkeit, Verhältnismäßigkeit, Treffsicherheit, Praxisnähe,
Sicherheit, Kosten-Nutzen-Effizienz.

A) Der Alternativvorschlag ist wissenschaftlich fundierter

1. Der Verordnungsentwurf fordert verpflichtende Intelligenztests – aber es gibt keinen Nachweis für deren Relevanz.
Das Alternativdokument zeigt eindeutig
Vorschlag für eine Waffen – Verlässlichkeitsuntersuchung:
• keine positive oder negative Korrelation von Intelligenz und Waffenverlässlichkeit
• keine internationale Studie, die diese These stützt
• Beispiele intelligenter, aber hochgefährlicher Täter
→ Eine verpflichtende Testung wie möglicherweise seitens des BMI angestrebt wird, ist
wissenschaftlich unbegründet.

2. Seitens des BM.I nennt man unter Umständen Merkmalslisten statt diagnostischer Standards
Beispiel: „Empathie“, „Misstrauen“, „Normtreue“ sollen geprüft werden
Der Alternativvorschlag weist nach:
Vorschlag für Waffen - Verlässlichkeitsuntersuchung
• diese Merkmale sind nicht valide operationalisiert
• führen zu subjektiven Interpretationen
• ersetzen keine standardisierten, reliablen Tests
→ Riskanter Verlust an Objektivität und niedrige Interrater-Übereinstimmung.


B) Der Alternativvorschlag ist verhältnismäßiger und wissenschaftlich zielgerichteter

1. Stufe-1-Screening entspricht internationaler medizinischer Praxis
Der Vergleich mit medizinischen Diagnosen ist stichhaltig Vorschlag für Waffen – Verlässlichkeitsuntersuchung:
• Screening für alle
• Vertiefung nur bei Auffälligkeiten
• entspricht Ressourcenoptimierung und Risikoorientierung

Der Verordnungsentwurf seitens BM.I unter Umständen hingegen:
• behandelt alle Bewerber als potenzielle Hochrisikopersonen
• erzeugt Überdiagnostik, Mehrkosten, höhere Belastung

2. Hohe Treffsicherheit durch gezielte Vertiefung
Problem des Einheitsverfahrens:
→ unauffällige Bewerber werden überdiagnostiziert
→ auffällige Bewerber werden nicht zielgerichtet(er) untersucht

Der Alternativvorschlag bietet dagegen:
• explorative Erkennung psychischer Risikofaktoren
• gezielte Testung dort, wo es notwendig ist (z. B. Demenz, Impulskontrolle,
Psychopathologie)


C) Der Alternativvorschlag erhöht die Sicherheit der Gutachter und der Praxis

Der potenzielle Verordnungsentwurf verpflichtet zur Übermittlung des gesamten Gutachtens
an den Betroffenen.

Der Alternativvorschlag warnt klar

Vorschlag für Waffen - Verlässlichkeitsuntersuchung
• Offenlegung negativer Gutachten kann bei Personen mit antisozialen, paranoiden oder
narzisstischen Persönlichkeitsstörungen Tendenzen zu Bedrohungen & Eskalationen
im Zuge oder Nachfolge der Begutachtung führen
• Positive Gutachten werden über Soziale Medien gepostet und werden auf diese Weise
Verbreitung finden – daher wird eine „Vorbereitung“ auf die Untersuchung ermöglicht
• Gutachter wären wesentlich häufiger vor Gericht
• reale Risikoerhöhungen durch mögliche Aggressionen
→ Ein erheblicher sicherheitspolitischer Nebeneffekt, den der Entwurf nicht
berücksichtigt.


D) Der Alternativvorschlag ist kosteneffizienter und entlastet Staat & Bürger

Der zu erwartende Verordnungsentwurf:
• 800,00 – 1.000,00 € für jeden Bewerber – unabhängig vom Risiko
• hoher Zeitaufwand
• massiver Personal- und Verwaltungsbedarf

Alternativvorschlag:
• nur ca. 456,00 € für 80–90 % unauffälliger Bewerber
• Zusatzdiagnostik ausschließlich bei Indikation
• geringere Belastung der Behörden
→ Mehr Kosten-Nutzen-Effizienz bei gleicher oder höherer diagnostischer Qualität.


E) Der Alternativvorschlag stärkt die tatsächlicheSicherheit statt die formale

Ein einheitliches Pflichtprogramm mit vielen Tests steigert nicht automatisch die Sicherheit.

Die wirkliche sicherheitsrelevante Frage lautet:

Wie gut erkennt das System die tatsächlich unverlässlichen Personen – und wie viele
Ressourcen verschwendet es auf ungefährliche?

Der Alternativvorschlag:
• setzt Ressourcen dort ein, wo Risiko wahrscheinlich ist
• verwendet wissenschaftlich geprüfte und normierte robuste Persönlichkeitsverfahren
• fordert regelmäßige Aktualisierung der Testbatterie durch den BÖP

Der mögliche Verordnungsentwurf hingegen:
• bindet Ressourcen an unauffällige Personen
• koppelt Sicherheit an Testquantität statt an Testqualität
→ Qualität schlägt Quantität.


Schlussfolgerung

Der Alternativvorschlag ist die klügere Wahl, weil er:
1. wissenschaftlich sauber ist (validierte Testverfahren, keine unnötigen
Intelligenztests)
2. verhältnismäßig ist (Stufe 2 nur, wenn nötig)
3. praxisnah ist (Screening entspricht international üblichen Verfahren)
4. sicherer ist (Gefährdung der Gutachter und der Mitarbeiterinnen wird reduziert)
5. kosteneffizient ist (Entlastung von Bewerbern, Gutachtern und Behörden)
6. diagnostisch treffsicherer ist (Ressourcen auf Risikofälle konzentriert)
7. dynamisch aktualisierbar bleibt (Testbatterien werden alle 5 Jahre überarbeitet)

Das derzeitige seitens des BM.I angedachten Verordnungsmodell bietet zwar Struktur und
vermeintliche Einheitlichkeit, ist jedoch wissenschaftlich teilweise unhaltbar, unnötig
belastend und erzeugt keinen sicherheitspolitischen Mehrwert, der seinen Aufwand
rechtfertigen würde.